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Fachanwalt - Was ist das?

Fachanwalt - Was ist das?

Fachanwalt ist ein Titel, der in Deutschland einem Rechtsanwalt verliehen werden kann, der über besondere Qualifikationen verfügt. Es darf nicht jeder Rechtsanwalt eine Fachanwaltsbezeichnung führen. Der Fachanwaltstitel ist ein besonders wichtiger Qualitätsstandard. Rechtsanwälte, die diesen Titel führen, unterziehen sich einer zusätzlichen Berufsfortbildung und müssen besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen auf dem jeweiligen Fachgebiet der für sie zuständigen Rechtsanwaltskammer nachweisen.

Die Berechtigung zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen. Voraussetzungen für das Führen eines Fachanwaltstitels sind:

  • der Nachweis praktischer Erfahrungen durch die Bearbeitung einer vorgegebenen Anzahl an gerichtlichen und außergerichtlichen Fällen  auf dem entsprechenden Fachgebiet.
  • der Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse durch einen erfolgreich absolvierten Fachlehrgang verbunden mit den entsprechenden Leistungsnachweisen auf dem entsprechenden Fachgebiet.

 

Weiterhin muss sich der Rechtsanwalt regelmäßig auf dem Gebiet der Fachanwaltsbezeichnung fortbilden und jährlich gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachweisen, dass er an qualifizierten Fortbildungsmaßnahmen teilgenommen hat. Der Fachanwaltstitel dokumentiert somit eine besondere Qualifikation des Rechtsanwalts und einen hohen Qualitätsstandard durch eine Fortbildungsverpflichtung.

Durch Beschluss der Rechtsanwaltskammer Hamm wurden Rechtsanwalt Jens Matthiessen auf Grund nachgewiesener besonderer Kenntnisse die Befugnisse zuerkannt, neben seiner Berufsbezeichnung als Rechtsanwalt seit 2009 die Bezeichnung Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und seit 2010 die Bezeichnung Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht führen zu dürfen.

Durch Beschluss der Rechtsanwaltskammer Hamm wurden Rechtsanwalt Jörg Ulrich Engemann auf Grund nachgewiesener besonderer Kenntnisse die Befugnisse zuerkannt, neben seiner Berufsbezeichnung als Rechtsanwalt seit 2010 die Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit 2011 die Bezeichnung Fachanwalt für Verkehrsrecht führen zu dürfen.

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